Hinweis: Diese AGB ist als Skelett angelegt. Die im Wortlaut vorgegebenen Sektionen (Marktplatz-Stellung, Plattform-Eigenleistungen, Plattform-Haftung) sind final eingespielt; die uebrigen Sektionen werden vom Anwalt geliefert und in einem eigenen Versions-Bump eingespielt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plattform-AGB von SecondSpin

Stand: in Arbeit · Version: v1.0-Skelett

1. Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen

[Anwaltsentwurf einsetzen — Plattform, Vermittler, Nutzer, Käufer, Verkäufer, Privatverkauf, gewerblicher Anbieter]

2. Marktplatz-Stellung von SecondSpin

SecondSpin ist ein Marktplatz und Vermittler. Wir betreiben eine technische Plattform, auf der Privatpersonen und gewerbliche Anbieter Kompletträder zum Verkauf anbieten und Käufer diese erwerben können.

SecondSpin ist nicht Verkäufer der auf der Plattform angebotenen Waren. Kaufverträge kommen unmittelbar und ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. SecondSpin wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Waren und ist auch nicht Bevollmächtigter eines Verkäufers, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

SecondSpin ist nicht Zahlungsdienstleister. Soweit Zahlungen über die Funktion „Sicher bezahlen" abgewickelt werden, erfolgt dies über einen lizenzierten externen Zahlungsdienstleister, der seine Leistung nach eigenen Bedingungen erbringt.

SecondSpin schuldet keine Sachmängelhaftung, keine Garantie und kein Widerrufsrecht aus den auf der Plattform vermittelten Verträgen. Diese Pflichten treffen ggf. den Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und seiner eigenen Vertragsbedingungen.

3. Registrierung und Konto

[Anwaltsentwurf einsetzen]

4. Inserieren und Verkaufen — Pflichten des Verkäufers

[Anwaltsentwurf einsetzen]

5. Kaufen — Pflichten des Käufers

[Anwaltsentwurf einsetzen]

6. Plattform-Eigenleistungen und ihre Grenzen

Im Rahmen der Plattform stellt SecondSpin eigene Hinweisfunktionen bereit, insbesondere:

Diese Hinweise sind technische Indikationen der Plattform. Sie sind insbesondere keine Zusicherungen oder Garantien des Verkäufers im Sinne des § 444 BGB und ersetzen weder die Angaben des Verkäufers noch eine sachverständige Prüfung am Fahrzeug.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Angaben des Verkäufers im Inserat sowie etwaige zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

7. Rechtswidrige und unzulässige Inhalte — Notice-and-Action (Art. 16 DSA)

[Anwaltsentwurf einsetzen]

8. Haftung von SecondSpin als Plattform

SecondSpin haftet für eigene Inhalte und Eigenleistungen nach den allgemeinen Vorschriften.

Für fremde Inhalte, insbesondere für die von Verkäufern eingestellten Inserate, Beschreibungen, Fotos und Verkäufer-Angaben, ist SecondSpin nicht verantwortlich (§ 8 DDG, Art. 6 DSA). SecondSpin ist nicht verpflichtet, fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 Abs. 2 DDG, Art. 8 DSA).

Sobald SecondSpin Kenntnis von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit eines Inhalts erlangt, wird der Inhalt unverzüglich entfernt oder der Zugang zu ihm gesperrt. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können über das Notice-and-Action-Verfahren (Sektion 7) eingereicht werden.

Die Haftung von SecondSpin für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Sperrung, Löschung, Beschwerdemanagement (Art. 20 DSA)

[Anwaltsentwurf einsetzen]

10. Änderungen der AGB

[Anwaltsentwurf einsetzen]

11. Schlussbestimmungen

[Anwaltsentwurf einsetzen]